Wartung
Der Betreiber ist verpflichtet ein Instandhaltungsunternehmen zu beauftragen um die Aufzugsanlage in einem sicheren Betriebszustand zu halten. Spätestens nach Inbetriebnahme der Aufzugsanlage oder vor einer Wiederinbetriebnahme nach einem längeren Stillstand. Das Instandhaltungsunternehmen muss die in der EN 13015 geforderten Arbeiten durchführen. Hierzu gehört sowohl die Dokumentation der Arbeiten mittels Checkliste als auch der Eintrag in ein Serviceheft.