Notruf
Für jeden Personenaufzug muss eine ständig besetzte Notrufstelle vorhanden sein, die im Bedarfsfall eine Personenbefreiung vornehmen kann.
Denn als Betreiber von Personen-Aufzügen haben Sie gemäß der Betriebsicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Sorge zu tragen, dass eine Personenbefreiung nach vorgegebenen Standards erfolgt. Die Befreiung von eingeschlossenen Personen ist innerhalb von 30 Minuten (siehe hierzu TRBS 2181 Anh. 3.3) zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, ihren Notruf bei unserem Partner kostengünstig auf deren Notrufleitstelle aufzuschalten. Damit erfüllen Sie ihre gesetzlichen Pflichten als Betreiber von Aufzugsanlagen und stellen sicher, dass die gültigen Normen in Bezug auf den Aufzugsnotruf, wie die DIN EN 81-28, eingehalten werden.
Auch das Lösungsangebot für Gehörlose hat uns überzeugt.