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Notruf

Für jeden Personenaufzug muss eine ständig besetzte Notrufstelle vorhanden sein, die im Bedarfsfall eine Personenbefreiung vornehmen kann.

Denn als Betreiber von Personen-Aufzügen haben Sie gemäß der Betriebsicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Sorge zu tragen, dass eine Personenbefreiung nach vorgegebenen Standards erfolgt. Die Befreiung von eingeschlossenen Personen ist innerhalb von 30 Minuten (siehe hierzu TRBS 2181 Anh. 3.3) zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, ihren Notruf bei unserem Partner kostengünstig auf deren Notrufleitstelle aufzuschalten. Damit erfüllen Sie ihre gesetzlichen Pflichten als Betreiber von Aufzugsanlagen und stellen sicher, dass die gültigen Normen in Bezug auf den Aufzugsnotruf, wie die DIN EN 81-28, eingehalten werden.

Auch das Lösungsangebot für Gehörlose hat uns überzeugt.

Die Vorteile für Sie:

  • Kostengünstige GSM Geräte (Mobilfunknetz)

  • Überwachung des Notrufgerätes mittels 3 Tages Testrufes

  • 24 Stunden besetzte Notrufzentrale

  • Notbefreiung durch Fachpersonal (Externe Dienstleister)

  • Günstige monatliche Betriebskosten

Quelle: Telegärtner

Wir beraten Sie gerne und zuverlässig vor Ort

... ermitteln für Sie die geeignete Lösung für den tatsächlichen Bedarf und übernehmen auch die Abwicklung der technischen Prüftermine. Innovative Lösungen sowie die Entwicklung rund um die EN 50518 sind für uns oberste Priorität.

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