08337 / 709 19 56  Blütenstrasse 6, 89281 Altenstadt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen de Firma Aufzug Check

§ 1 Geltungsbereich der Auftragsbedingungen

1. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen (nachfolgend „Auftragsbedingungen) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat, Auskünften und Dienstleistungen durch die Firma Aufzug Check, Blütenstraße 6, 89281 Altenstadt an der Iller (im Folgenden auch: „ Aufzug Check“), an den Kunden ist.

2. Aufzug Check richtet sich mit den Angeboten und Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher, außer es ist im Angebot ausdrücklich etwas anderes geregelt.

3. Die Kundenbedingungen gelten auch für alle künftigen Beziehungen mit dem Kunden. Geschäftsbedingungen der Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang.

4. Die Kundenbedingungen gelten ferner für die zwischen Aufzug Check und den Nutzern der Internetseite www.aufzug-check.de (nachfolgend ebenfalls als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge.

§ 2 Kundenverhältnis, Auftragsinhalt

1. Das Kundenverhältnis kommt dadurch zustande, dass Aufzug Check dem Kunden die Annahme des erteilten Auftrages bestätigen. Die Ausführung des erteilten Auftrages durch Aufzug Check steht dabei der ausdrücklichen Bestätigung des Auftrages gleich. Bei Beauftragungen über www.aufzug-check.de teilt Aufzug Check dem Kunden innerhalb von 2 Tagen per E-Mail mit, ob Sie die Beauftragung annehmen.

2. Der Umfang des Kundenverhältnisses wird durch den schriftlich festgelegten Auftragsumfang begrenzt. Erfolgt der Vertragsschluss über die Internetseite www.aufzug-check.de, so ergibt sich der Auftragsumfang im Zweifel aus der Angebotsbeschreibung auf der Internetseite. Erweiterungen des Auftrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die auf der Internetseite www.aufzug-check.de zum Download angebotenen Muster wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl handelt es sich um bloße Anregungen für die Praxis, die ein Nutzer nach seinen Vorstellungen und Wünschen und nach den Anforderungen seines speziellen Falles anpassen muss. Verwendung obliegt dem Nutzer, dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Rechtslage und auf die vom Nutzer vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

§ 3 Haftungsbeschränkung

1. Haftung bei der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung: Nach § 8 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Aufzug Check unterhalten eine solche Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG. Diese wird mit einer Deckungssumme von 0,5 Mio. Euro im Einzelfall und 10 Mio. EUR pro Jahr den Anforderungen gerecht.

2. Sollte aus Sicht des Mandanten eine über den obigen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen werden kann.

3. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 4 Gebühren, Aufrechnung, Berechnung

1. Die Vergütung von Aufzug Check richtet sich nach dem erteilten Auftrag, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung

(Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, so erfolgt diese vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im 5-Minuten-Takt.

2. Aufzug Check darf angemessene Vorschüsse verlangen.

3. Alle Honorar und Forderungen aus erteilten Aufträgen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Zahlungsanweisungen sowie Schecks und Wechsel werden nur unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen und gelten nur dann als Erfüllung des Zahlungsanspruches, wenn der Betrag eingelöst wird und Aufzug Check uneingeschränkt zur Verfügung steht.

4. Bei Streitigkeiten vor Gericht hat der Kunde auch im Obsiegens Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren der Rechtsanwälte sowie auf Entschädigung wegen Zeit Versäumnis durch den Gegner.

5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen (Gebühren und Auslagen) von Aufzug Check durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Schweigepflicht, Datenschutz, Kommunikation per E-Mail/ Fax

1. Aufzug Check ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen.

2. Aufzug Check ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

3. Soweit der Kunde der Firma Aufzug Check einen Faxanschluss und/ oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax und/ oder über diese E-Mail-Adresse kundenbezogene Informationen zugesendet werden. Der Kunde sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät und/ oder auf die E-Mail haben und dass er Faxeingänge und/ oder eingehende E-Mails regelmäßig überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, Aufzug Check darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät und/ oder die E-Mail nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird oder Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Kunde zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies Aufzug Check mit.

§ 6 Sonstiges

1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist Altenstadt an der Iller, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Aufzug Check ist dabei berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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